Spende für die Behinderten- und Kinderförderung

Ja, da war der Kofferraum voll. Tina hat geliefert. Und wir freuen uns. Unsere Schützlinge werden von dem Material begeistert sein.



Denn was nützt es, wenn richtig viel Geld für behindertengerechte Angelplätze ausgegeben wird, die Menschen mit Behinderungen aber nicht das Geld für die Anschaffung der Angelausrüstung haben...



Das gleiche gilt für Kinder und alle, die wirtschaftlich so schlecht stehen, dass Angelgerät unerschwinglich wird.



Zur Unterstützung dieser grob benachteiligten Angelfreunde hat Tina bei Herstellern, Händlern und Privaten Spenden und nicht mehr benötigtes Material eingeworben.



Und sie hat im wahrsten Sinne des Wortes "offene Türen eingetreten".



Neues, gebrauchtes, Binnenwasser oder Meer, gebt ruhig alles her... (das reimt sich sogar).



Wir können es nutzen. vieles wird an die Menschen mit Handicap weiter gereicht. Allerdings wird von uns die wirkliche Bedürftigkeit intensiv geprüft.



Es gibt ja auch gute Gründe dafür, dass z. B. Kinder mit Behinderungen das Angeln als Freitzeitbeschäftigung wählen: Dem Fisch, der den Köder fasst, ist es völlig gleich, ob am anderen Ende der Angel ein Olympiasportler oder ein Rollstuhlfahrer steht oder sitzt. Insoweit behandelt der Fisch alle gleich.

Wir danken den freundlichen Spendern:



Unser besonderer Dank gilt Tina Stöhr und den vielen Norddeutschen, die sich der Aktion angeschlossen haben, zum Beispiel:

Christine Marotzki aus Borgstedt www.angeln-preiswert.de
Angelgeräte Gabriel aus Rendsburg www.angeln-rendsburg.de
Angelzubehör Tim Koldau aus Bendestorf
Tackle-Box Jürgen Diehr aus Weste OT Höver
Richard Ruhnke aus Berlin www.gummiconnection.de
Carsten Fuhl www.balticbigfish.de
Angel-Shop Schluchseestraße in Berlin
Marlo-Flyfishing aus Hamburg
Speedy-Fish aus Jesteburg
Royber Kunstköder aus Harzgerode
Mikatech Kunstköder handmade
sowie Susi 'Weesder' Fuchs, Melanie Wetzel und Benjamin Henn.



Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, der meldet sich bitte unter info@die-gluecksfischer.de [derzeit ist eine anerkannte Behinderung von 50 Prozent und mehr eine ziemlich sichere Grundlage zum Erhalt der Förderung, alles andere ist eine Einzelfallentscheidung; ein Rechtsanspruch auf Erhalt der Förderung besteht nicht].



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